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Auf eine Abmahnung richtig reagieren

Liegt einmal eine Abmahnung im Briefkasten, dann ist allerhöchste Aufmerksamkeit geboten. Egal ob man die Abmahnung selbst als gerechtfertigt ansieht. oder als ungerechtfertigt. Man muß tätig werden und sich von einem Anwalt dem man den Sachverhalt vorträgt, zumindest beraten zu lassen. Auf eine Abmahnung gar nicht zu reagieren, ist das Schlimmste was man tun kann, denn Ihr Gegner kann nach Ablauf der gesetzten Frist bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Die Kosten hierfür kommen dann noch auf die Abmahngebühren oben drauf und in aller Regel kommt es dann zu einem Gerichtsverfahren. In diesem Fall kostet Sie das "nicht reagieren" mehrere tausend Euros.

Was ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung ist ein legitimes juristisches Mittel um einen Rechtsverstoß, oder einen vermeintlichen Rechtsverstoß innerhalb einer gesetzten Frist abzustellen. Zunächst einmal eingesetzt um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. Gewissermaßen "ein Angebot zur außergerichtlichen Einigung". Daß man dabei die Anwaltskosten desjenigen übernehmen muß, dessen Rechte man verletzt hat, ist gängige Rechtssprechung, aber immer noch deutlich günstiger als ein Gerichtsverfahren, denn wenn man verliert, muß man die doppelten Gebühren bezahlen...nämlich auch noch die der Gegenpartei!.

Abmahnungen kann man erhalten wegen Verstöße gegen das Kennzeichen-, Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht, wobei im Internet am häufigsten wegen der Urheberrechte und des Wettbewerbsrechtes abgemahnt wird.

Kinder die sich Musik aus dem Netz laden und die Eltern wenige Tage später eine Abmahnung im Briefkasten haben. Häufig wird auch wegen kopierter Bilder abgemahnt die man sich mit einem Rechtsklick auf die Festplatte kopiert hat um sie dann auf der eigenen Homepage einzusetzen. Selbst ein häßliches Bild einer gewöhnlichen Bockwurst kann hier schon 700 Euro und mehr kosten, denn man muß ja nicht nur den gegnerischen Anwalt bezahlen, sondern in aller Regel dem Urheber des Fotos auch noch eine saftige Lizenzgebühr. Hinzu kommt in aller Regel noch ein "Strafzuschlag" für das Kopieren von 100%.

Bei Ebay sind wohl die Abmahnungen wegen des Gebrauchs von Markennamen nach dem Marken- und Patenrecht am häufigsten. Aber auch Privatpersonen die eine Jeans verkaufen wollen, aber kein Bild ihrer Jeans zur Hand haben, werden sehr schnell abgemahnt, wenn sie zu diesem Zweck das Jeans-Bild eines Anderen verwenden. Derjenige der das Bild ursprünglich gemacht hat, ist automatisch auch der Urheber. Er muß darauf nicht gesondert hinweisen. Eigentlich muß man nur beachten, daß man keine Bilder und Markennamen verwenden darf, die einem nicht selbst gehören, dann kann nichts passieren.

Achtung: Der Markenschutz kann auch dann greifen, wenn eine Wortmarke nicht geschützt wurde. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Wort, oder Wortverbindung "bundesweite Verkehrsgeltung" erlangt hat. Das wird dann ganz besonders wichtig, wenn man einen Domainnamen registrieren lassen will. Eine Überprüfung ob Markenrechte tangiert werden, wird hier immer wichtiger um schwierige und teure Prozesse und damit verbunden auch Anwaltshonorare zu vermeiden. Es gibt spezielle Patentanwälte die diese Recherche für "kleines Geld" übernehmen. (Preise immer vorher abfragen!)

Weniger bekannt ist, daß man auch wegen kopierter Texte teuer abgemahnt werden kann. Sie kopieren einen Text, ändern vielleicht ein wenig und setzen ihn dann auf der eigenen Homepage ein. Auch dies ist ein Urheberrechtsverstoß der sehr teuer werden kann. Auch Texte werden als "geistiges Eigentum" betrachtet und von den Gerichten anerkannt.

Bei einer Abmahnung richtig verhalten:

Geht Ihnen eine Abmahnung und eine Unterlassunserklärung zu, dann lesen Sie sich die Schriftsätze erst einmal in aller Ruhe durch. Prüfen Sie, ob die Abmahnung "für Sie" zunächst einmal gerechtfertigt ist, oder ungerechtfertigt, was allerdings sehr selten der Fall sein dürfte.

Setzen Sie sich auf keinen Fall selbst mit dem Abmahner oder seinem Anwalt in Verbindung. Gehen Sie selbst zu einem Anwalt Ihres Vertrauens und lassen Sie sich beraten. Er kann Ihnen die Hilfe geben, die Sie in solchen Fällen benötigen. Privatpersonen können in aller Regel nicht selbst einschätzen, welche Folgen falsche Reaktionen haben können.

Erst dann können Sie versuchen eine gütliche außergerichtliche Einigung zu erreichen. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, weil Sie vielleicht arbeitslos sind, oder "Hartz IV-Empfänger/in", dann geben Ihnen die Amtsgerichte in aller Regel einen Beratungsschein für einen Anwalt.

Hinweise für Prozeßkostenhilfe:

Wird man trotz aller Bemühungen um eine gütliche Einigung vor Gericht gezerrt, etwa um eine Entschädigung einzufordern gegen die Sie sich wehren wollen, oder auch weil Sie selbst geschädigt wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Prozeßkostenhilfe erhalten. Ein Anwalt Ihres Vertrauens kann Ihnen schon bei der Beratung mitteilen, ob eine solche Hilfe für Sie gewährt werden kann. Die Entscheidung darüber trifft dann das Gericht. Gewährt wird Prozeßkostenhilfe nur dann, wenn "ausreichend Aussicht auf Erfolg" besteht.

Bei einer Abmahnung gar nicht zu reagieren, wäre der schlimmste und teuerste Fehler den Sie machen könnten.