Pflichttermin bei der ARGE
Behördenärger ersparen

Arbeitslose und Hartz IV-Empfänger müssen sich in unregelmäßigen zeitlichen Abständen immer wieder bei der ARGE melden. Zumeist nach vorangegangener schriftlicher Ladung.

Da nicht alle Hartz IV-Empfänger in unmittelbarer Nachbarschaft zum Amt wohnen, müssen viele öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nehmen, um diese Termine warnehmen zu können, da bei Nichterscheinen eine Kürzung droht. Das Problem ist nur...die Arbeitslosen benötigen das Geld für Lebensmittel, denn für mehr reicht es nicht. Die Ämter haben aber auf ihren Bescheiden stehen, daß man die Fahrtkosten bis 6 Euro selbst bezahlen muß. Mit anderen Worten: diese 6 Euro bedeuten für einen Hartz IV-Empfänger, daß er einen Tag lang nichts zu essen kaufen kann. Er hat zwar einen Tagessatz von 11,52 Euro, aber davon müssen die Arbeitslosen noch ihre Stromrechnung bezahlen und in der Regel auch das Telefon, so daß unter dem Strich kaum 4 Euro für Lebensmittel übrig bleiben. Hiergegen richtete sich die Klage eines Augsburgers der auch Recht bekam.

Die Richter gaben dem Augsburger recht, der vom Jobcenter 3,52 Euro wiederhaben wollte: Fahrgeld für einen Pflichttermin beim Amt. Dieses jedoch verhängte eine «Bagatellgrenze» von sechs Euro - darunter werde nicht gezahlt. Bei einem Tagessatz von 11,52 Euro für Hartz-IV-Empfänger verwarfen die Richter die Sechs-Euro-Grenze (B 14/7b AS 50/06 R).

Das Problem scheint nur zu sein, daß sich dieses Recht jeder einzeln selbst erkämpfen muß und auch die Gerichte bemühen muß, denn noch immer steht, zum Beispiel in Baden-Württemberg, diese 6 Euro Selbstbeteiligung auf den Ladungen. Das ist nur sehr schwer nachzuvollziehen, vor allem wenn man weiß, daß die Gerichte mit solcherlei Bagatellen hoffnungslos überlastet sind.

(Bei der ARGE im Rems-Murr-Kreis werden die Fahrtkosten neuerdings übernommen. Fahrschein zum Termin mitbringen. Bleibt zu hoffen, daß diese Praxis bundesweit eingeführt wird.)

 

 

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