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Copyright bei Bildern und GrafikenBilder und Grafiken sind nach dem Urheberrechtsschutz geschützt. Den Urheberrechtsschutz kann man nicht verkaufen, nicht verpfänden und nicht abtreten. Der Schutz kann nur vererbt werden. Bei Schulen, z.B. zum "Multi-Media-Producer" lassen sich deren Mitarbeiter von den Schülern das Urheberrecht schriftlich abtreten. Alles was in der Schule gemacht und gestaltet wird, soll den Schulen gehören. Die Abtretung zu unterschreiben war "ein Muss". Nach dem Urheberrecht war/ist dies rechtswidrig. Das Urheberrecht macht auch keinen Unterschied, ob zum Beispiel ein Foto von einem Amateur oder einem Hobbyfotografen geschossen wurde. Nach dem Urheberrecht ist grundsätzlich jedes Foto geschützt und zwar ohne Ausnahme. Auch die Schöpfungshöhe spielt hierbei keine Rolle. Bei der Berechnung von Lizenzgebühren nach der "Lizenzanalogie" für die Nutzung eines Fotos, werden allerdings schon Unterschiede gemacht. Es macht einen Unterschied, ob ein Fotograf das Modell eines Architekten zu Werbezwecken professionell und mit viel Aufwand fotografiert, oder ob ein Hobbyfotograf ein Gebäude von der Aussenansicht fotografiert. Genau hier kommt auch die sogenannte "Schöpfungshöhe" ins Spiel. Aber egal ob Hobby- oder Berufsfotograf...die Originalfotos aus der Kamera sollte man grundsätzlich aufbewahren. Sie sind der Beweis der Urheberschaft. Bei Grafiken ist es ganz ähnlich. Hier sollte sich Grafiker aber sicherheitshalber die Originaldateien die er nutzt aus Beweisgründen aufbewahren. Wer gezwungen ist sein Recht gerichtlich durchzusetzen, braucht zwingend die Originale. Egal ob bei einem Foto oder einer Grafik. Sofern es möglich ist, sollte man grundsätzlich jedes Foto und jede Grafik selbst erstellen. Leider ist dies nicht allen möglich. Mal fehlt die dazu notwendige Software, mal das dazu notwendige KnowHow. Deshalb empfehle ich an dieser Stelle die Bilder und Grafiken die man benötigt bei Bildagenturen zu kaufen, bzw. die Nutzungsrechte käuflich zu erwerben. Nutzt man trotzdem einmal fremde Fotos und Grafiken, sollte man immer den Urheber benennen. Diesen Quellhinweis nicht zu machen, verdoppelt im Ernstfall den Schaden bei einer Abmahnung. Ist der Urheber nicht bekannt, sollte man die Finger davon lassen. Bei der Bemessung der Lizenzhöhe richten sich die Gerichte in der Regel nach der sogenannten "MFM-Tabelle". Die Vorsitzenden Richter haben sie bei einer Verhandlung in der Regel vor sich liegen. Diese Tabelle kostet etwa 33 Euro (Stand 2008) und erscheint jährlich neu. Wer es sich leisten will, der findet darin auch jede Menge Erklärungen und bereits ergangene Gerichtsurteile mit Aktenzeichen.
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