Ein heikles Thema: Markennamen bei eBay
Wer bei seiner eBay-Auktion Markennamen verwendet, sollte vorsichtig walten lassen und Markennamen besser nicht im Text des Angebotes verwenden: damit verstößt er (oder sie) nämlich unter Umständen gegen das Markenrecht. Und das könnte teuer werden - Abmahnungen mit finanziellen Forderungen und Anwaltshonorare können besonders bei einer hohen Bekanntheit der Marke zu Kosten führen die Ihre wirtschaftliche Existenz kosten können. Und auch wer die Gesetze nicht kennt, kann zur Kasse gebeten werden. Beim Zivilrecht schützt Unwissenheit nämlich nicht vor Strafe. Man muß den Markennamen auch nicht unbedingt nennen. Ein Foto der Ware zeigt auch die Marke, ohne daß man sie nennen müßte.
Die Stiftung Warentest warnt in ihrer Dezember-Ausgabe (2005) vor allem vor Bezeichnungen wie "Rolex-Imitat", "Gucci-Nachbau" oder "Dieser Schuh sieht aus wie ein Puma, ist aber keiner". Selbst bei solch harmlos aussehenden Wendungen kann es für den Verkäufer schnell teuer werden.
Wer ganz sicher gehen will, besorgt sich das Heft der Stiftung Warentest zu diesem Thema und liest den Artikel noch einmal dort nach.
Achtung:
Nicht nur Fotos und Makrennamen sind urheberrechtlich geschützt, sondern auch Texte. Sie zu kopieren kann teuer werden.