Gerichtsstand bei Einkauf im Internet
Urteile
LG Kleve - 2002-11-22 - 5 S 90/02
Bei einem Kauf im Internet ist der Gerichtsstand für die Geltendmachung von Wandlung und Rücktritt der Wohnsitz des Käufers, und nicht der Sitz des Verkäufers.
Der Käufer muß somit keine Angst haben, bei Problemen oder bei der Rückabwicklung des Kaufs, an dem womöglich weit entfernten Sitz des Verkäufers klagen zu müssen.
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