Waren oder Dienstleistungen bei eBay
eBaykäufer haben das Recht auf Selbstabholung der Ware
Wie am 18.12.06 bekannt wurde, hat das Amtsgericht Koblenz entschieden, daß Käufer von Waren bei eBay ihre Waren auch selbst abholen können, wenn Ihnen die Versandgebühren zu hoch erscheinen.
Manch ein Verkäufer bei eBay hat sich mit dieser Methode viele Euros zusätzlich verdient, indem er darauf bestanden hat, daß nur ein Versand erfolgt aber keine Abholung möglich ist. Auch dann nicht, wenn man in der Nähe seinen Wohnsitz hatte. (was auch mir mal passiert ist...)
Mit dieser Praxis Geld zu scheffeln ist nun für Verkäufer Schluß. Das Amtsgericht Koblenz hat unter dem Aktenzeichen 151 C 624/06 entschieden, daß man die Ware selbst abholen darf und falls der Verkäufer dies nicht will, so ist er in der Beweispflicht. Er muß nachweisen, daß eine andere Form der Übergabe als den Versand nicht möglich ist.
---> Achtung: "Vorsicht bei der Verwendung von Markennamen bei eBay"
---> EBay News 12/05 - die Zahl der Reseller 6 x höher als bisher angenommen
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